Aktuell: 26.02.2011 Seltener Mut von Bernhard Lukau Geht es Ihnen nicht auch so wie mir, dass Sie ein gewisses Schaudern überkommt, wenn Sie im zweiten Artikel des deutschen Grundgesetzes, der “das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“ garantiert am Ende lesen: „In diese Rechte darf ... auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden“? Denn dieser Satz ermöglicht die Abtreibungsgesetzgebung in unserem Land. Wäre es die oberste Verpflichtung des Staates, zu allererst das Recht auf Leben zu schützen - und nicht die Würde der Person - dann wären Millionen Kinder in Deutschland zur Welt gekommen, die in Kliniken und Praxen den Abtreibungstod fanden. Aber wenn der Schutz der Würde vor dem Schutz des Lebens rangiert, hat faktisch nur der geborene Mensch eine Chance, die Übrigen scheitern an den „Indikationen“ des Zeitgeistes. Eine Erfindung dieses Zeitgeistes ist auch das verschleiernde Wort „ergebnisoffene Beratung“. Denn was das in Hunderttausenden von Fällen heißt, wissen wir. Wie hoch ist die Zahl derer, die nach einer Beratung bei ProFamilia noch geboren werden durften? Die gute Absicht führt zum Leben; die nicht ins Leben führt, kann keine gute Absicht gewesen sein. Die Gehsteigberaterin, der in Freiburg mit polizeilicher Verfügung ihr Tun untersagt wurde, erfüllt einen Auftrag, den der Staat - erstaunlicherweise - nicht wahrnehmen muss und auch nicht wahrnimmt. Den der Gesetzgeber preisgegeben hat und den das Urteil des Verfassungsgerichtes nicht absolut einfordert. Sie vermehrt unter schwierigen Bedingungen die Argumente für das Leben, für das Leben des Hauptbetroffenen, eben des Kindes im Mutterschoß. Ein seltener Mut! Menschenrechtsorganisation
für Recht auf Tötung ungeborener Menschen Ungeachtet der Proteste von Kirchen, vor allem des Vatikans, der zum Boykott aufrief, und Lebensrechtsgruppen hat Amnesty International (ai) einen neuen Kurs in der Abtreibungsfrage beschlossen. Die Internationale Ratstagung der Menschenrechtsorganisation in Mexiko-Stadt hat sich in ihrer Presseerklärung vom 21. August dafür ausgesprochen, Schwangere müßten nach Vergewaltigung, bei Inzest und Lebensgefahr sowie Bedrohung der Gesundheit ein "Recht auf Abtreibung" haben. Den letzten Punkt erfüllt meist schon eine Bescheinigung von Depressionen. Ai hebt also auf vier besondere Fälle ab, was insofern missverständlich ist, als die Organisation andererseits ihrer Erklärung nach eindeutig weltweit auch für alle übrigen Fälle der vorgeburtlichen Kindstötung ohne besondere Ausnahmesituation die Strafbarkeit aufheben, also die Tat legalisieren will, da eine Bestrafung einer Abtreibung „eine Verletzung der reproduktiven Rechte der Frauen“ wäre. Der Begriff der „reproduktiven Gesundheit“
taucht bereits 2003 in einem Strategiepapier des amerikanischen „Center
for Reproductive Rights and Policy“ (CRR) auf. Das CRR ist eine
Organisation, die international Gerichtsprozesse für abtreibungsfördernde
Urteile anstrengt. Wirksame Gesetze zum weitestgehenden Schutz der ungeborenen
Kinder bestehen heute unter anderem noch in Polen, Monaco, Malta,
Nicaragua, Uruguay, Mexiko, El Salvador und der Dominikanischen Republik.
Die Abtreibungslobby des CRR will weltweit auf Regierungen einwirken.
Bereits 2005 forderte das Europäischen Parlament (ohne die Christdemokraten)
die Europäische Union auf, für die Entwicklungshilfe „auch
weiterhin die Führungsrolle bei den sexuellen und reproduktiven
Gesundheitsrechten zu übernehmen und einen Mittelumfang u.a.
für Abtreibungen, wenn diese legal sind, aufrechtzuerhalten“.
Die EU fördert bereits heute mit europäischem Steuergeld
Abtreibungen in Entwicklungsländern.
![]() ![]() |